0271/23868635  Trupbacherstraße 82

Verpackungsrichtlinie

Was steckt hinter der Verpackunsgrichtlinie?

Die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG regelt seit 1994 das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen in der Europäischen Union. In Deutschland wird sie durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt. Im November 2022 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Ablösung der Richtlinie durch eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle vor. Im März 2024 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine Einigung über den Verordnungstext. Das Inkrafttreten der Verordnung wird für Ende 2024 erwartet, wobei viele Regelungen ab 2030 verbindlich umzusetzen sind.

Kernelemente für Unternehmen

Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Anforderungen

Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie vollständig recyclingfähig sind

Maßnahmen

- Verwendung von Materialien, die in bestehenden Recyclingstrukturen verarbeitet werden können
- Vermeidung von Verbundmaterialien oder schwer trennbaren Materialien
- Klare Kennzeichnung zur richtigen Entsorgung

Verpflichtender Rezyklatanteil

Anforderungen

Kunststoffverpackungen müssen ab bestimmten Fristen einen vorgeschriebenen Anteil an recyceltem Material enthalten

Maßnahmen

- Sicherstellung der Verfügbarkeit von Rezyklaten
- Umstellung der Lieferkette auf recycelte Materialien
- Dokumentation des Rezyklatanteils und Nachweisführung gegenüber Behörden

Mehrwegquoten

Anforderungen

Einführung verbindlicher Mehrwegquoten in spezifischen Bereichen, z. B. bei Getränken

Maßnahmen

- Aufbau oder Teilnahme an Mehrwegsystemen (z. B. Pfandsystemen)
- Umstellung von Einweg- auf Mehrwegverpackungen
- Anpassung der Logistik- und Rücknahmesysteme

Abfallvermeidung

Anforderungen

Verpackungsabfälle pro Kopf sollen bis 2030 um 5 % und bis 2040 um 15 % (im Vergleich zu 2018) reduziert werden

Maßnahmen

- Reduzierung der Verpackungsmenge pro Produkt
- Einsatz von leichtgewichtigen Materialien
- Verzicht auf unnötige Umverpackungen

Kennzeichnungspflichten

Anforderungen

Verpackungen müssen eindeutig gekennzeichnet werden, um ihre Recyclingfähigkeit und die korrekte Entsorgung zu erleichtern

Maßnahmen

- Aktualisierung der Verpackungsdesigns gemäß den neuen Kennzeichnungsanforderungen
- Klare Hinweise für Verbraucher zur Abfalltrennung

Registrierung und Berichterstattung

Anforderungen

Unternehmen müssen sich bei zentralen Stellen (z. B. in Deutschland bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister) registrieren und die Mengen der in Verkehr gebrachten Verpackungen melden

Maßnahmen

- Einhaltung der Registrierungspflichten
- Regelmäßige Berichterstattung über Verpackungsmengen und -arten

Produkthaftung und Sanktionen

Anforderungen

Unternehmen sind verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden

Maßnahmen

- Überprüfung und Anpassung an spezifische nationale Anforderungen
- Zusammenarbeit mit Dienstleistern, die Expertise in Verpackungsregularien bieten

Anpassung an nationale Umsetzungsgesetze

Anforderungen

Neben EU-weiten Regeln sind nationale Gesetze (z. B. das deutsche Verpackungsgesetz) zu berücksichtigen

Maßnahmen

- Überprüfung und Anpassung an spezifische nationale Anforderungen
- Zusammenarbeit mit Dienstleistern, die Expertise in Verpackungsregularien bieten

Strategische Empfehlungen für Unternehmen

Frühzeitige Umstellung

Die Änderungen schrittweise umsetzen, um Kosten und Risiken zu minimieren

Partnerschaften

Kooperation mit Zulieferern und Entsorgungsunternehmen, um nachhaltige Lösungen zu entwickeln

Innovationen fördern

Investitionen in nachhaltige Verpackungsalternativen

Kommunikation

Transparente Information gegenüber Kunden und Partnern über Nachhaltigkeitsmaßnahmen