Verpackungsrichtlinie

Was steckt hinter der Verpackunsgrichtlinie?
Die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG regelt seit 1994 das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen in der Europäischen Union. In Deutschland wird sie durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt. Im November 2022 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Ablösung der Richtlinie durch eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle vor. Im März 2024 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine Einigung über den Verordnungstext. Das Inkrafttreten der Verordnung wird für Ende 2024 erwartet, wobei viele Regelungen ab 2030 verbindlich umzusetzen sind.
Kernelemente für Unternehmen
Anforderungen
Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie vollständig recyclingfähig sind
Maßnahmen
- Verwendung von Materialien, die in bestehenden Recyclingstrukturen verarbeitet werden können
- Vermeidung von Verbundmaterialien oder schwer trennbaren Materialien
- Klare Kennzeichnung zur richtigen Entsorgung
Anforderungen
Kunststoffverpackungen müssen ab bestimmten Fristen einen vorgeschriebenen Anteil an recyceltem Material enthalten
Maßnahmen
- Sicherstellung der Verfügbarkeit von Rezyklaten
- Umstellung der Lieferkette auf recycelte Materialien
- Dokumentation des Rezyklatanteils und Nachweisführung gegenüber Behörden
Anforderungen
Einführung verbindlicher Mehrwegquoten in spezifischen Bereichen, z. B. bei Getränken
Maßnahmen
- Aufbau oder Teilnahme an Mehrwegsystemen (z. B. Pfandsystemen)
- Umstellung von Einweg- auf Mehrwegverpackungen
- Anpassung der Logistik- und Rücknahmesysteme
Anforderungen
Verpackungsabfälle pro Kopf sollen bis 2030 um 5 % und bis 2040 um 15 % (im Vergleich zu 2018) reduziert werden
Maßnahmen
- Reduzierung der Verpackungsmenge pro Produkt
- Einsatz von leichtgewichtigen Materialien
- Verzicht auf unnötige Umverpackungen
Anforderungen
Verpackungen müssen eindeutig gekennzeichnet werden, um ihre Recyclingfähigkeit und die korrekte Entsorgung zu erleichtern
Maßnahmen
- Aktualisierung der Verpackungsdesigns gemäß den neuen Kennzeichnungsanforderungen
- Klare Hinweise für Verbraucher zur Abfalltrennung
Anforderungen
Unternehmen müssen sich bei zentralen Stellen (z. B. in Deutschland bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister) registrieren und die Mengen der in Verkehr gebrachten Verpackungen melden
Maßnahmen
- Einhaltung der Registrierungspflichten
- Regelmäßige Berichterstattung über Verpackungsmengen und -arten
Anforderungen
Unternehmen sind verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden
Maßnahmen
- Überprüfung und Anpassung an spezifische nationale Anforderungen
- Zusammenarbeit mit Dienstleistern, die Expertise in Verpackungsregularien bieten
Anforderungen
Neben EU-weiten Regeln sind nationale Gesetze (z. B. das deutsche Verpackungsgesetz) zu berücksichtigen
Maßnahmen
- Überprüfung und Anpassung an spezifische nationale Anforderungen
- Zusammenarbeit mit Dienstleistern, die Expertise in Verpackungsregularien bieten
Frühzeitige Umstellung
Die Änderungen schrittweise umsetzen, um Kosten und Risiken zu minimieren
Partnerschaften
Kooperation mit Zulieferern und Entsorgungsunternehmen, um nachhaltige Lösungen zu entwickeln
Innovationen fördern
Investitionen in nachhaltige Verpackungsalternativen
Kommunikation
Transparente Information gegenüber Kunden und Partnern über Nachhaltigkeitsmaßnahmen