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REACH

Was bedeutet eigentlich...

Was steckt hinter der REACH

Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist eine umfassende Chemikalienverordnung der Europäischen Union, die 2007 in Kraft getreten ist. Ziel der Verordnung ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor potenziellen Risiken, die von Chemikalien ausgehen können, zu verbessern. Gleichzeitig soll sie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie stärken.

Kernelemente der REACH

  • Registrierung

    Unternehmen, die Chemikalien in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, sind verpflichtet, diese bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren. Dabei müssen detaillierte Informationen zur chemischen Zusammensetzung und den potenziellen Risiken eingereicht werden.

  • Bewertung

    Die ECHA und die Mitgliedstaaten prüfen die eingereichten Informationen, um sicherzustellen, dass keine erheblichen Risiken für Mensch und Umwelt bestehen.

  • Zulassung

    Für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC - Substances of Very High Concern) ist eine Zulassung erforderlich. Diese Stoffe dürfen nur verwendet werden, wenn ein sicherer Umgang gewährleistet ist oder wenn keine Alternativen verfügbar sind.

  • Beschränkung

    Stoffe, die ein inakzeptables Risiko darstellen, können in ihrer Anwendung eingeschränkt oder komplett verboten werden.