REACH
Was bedeutet eigentlich...
Was steckt hinter der REACH
Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist eine umfassende Chemikalienverordnung der Europäischen Union, die 2007 in Kraft getreten ist. Ziel der Verordnung ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor potenziellen Risiken, die von Chemikalien ausgehen können, zu verbessern. Gleichzeitig soll sie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie stärken.
Kernelemente der REACH
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Registrierung
Unternehmen, die Chemikalien in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, sind verpflichtet, diese bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren. Dabei müssen detaillierte Informationen zur chemischen Zusammensetzung und den potenziellen Risiken eingereicht werden.
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Bewertung
Die ECHA und die Mitgliedstaaten prüfen die eingereichten Informationen, um sicherzustellen, dass keine erheblichen Risiken für Mensch und Umwelt bestehen.
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Zulassung
Für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC - Substances of Very High Concern) ist eine Zulassung erforderlich. Diese Stoffe dürfen nur verwendet werden, wenn ein sicherer Umgang gewährleistet ist oder wenn keine Alternativen verfügbar sind.
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Beschränkung
Stoffe, die ein inakzeptables Risiko darstellen, können in ihrer Anwendung eingeschränkt oder komplett verboten werden.
