POP-Verordnung

Was steckt hinter der POP-Verordnung?
Die POPs-Verordnung ist die wichtigste gesetzliche Regelung innerhalb der Europäischen Union zur Kontrolle von persistenten organischen Schadstoffen. Sie setzt das Stockholmer Übereinkommen über POPs (ein internationales Abkommen) sowie das POP-Protokoll der UNECE in EU-Recht um.
Die POP-Verordnung stellt sicher, dass gefährliche Chemikalien nicht mehr in Umlauf kommen und vorhandene Schadstoffe sicher entsorgt werden. So trägt sie wesentlich zum Umwelt- und Gesundheitsschutz bei.
Was sind "Persistent Organic Pollutants"?
POPs (Persistente Organische Schadstoffe, engl. Persistent Organic Pollutants) sind chemische Verbindungen, die besonders langlebig und schädlich für Umwelt und Gesundheit sind. Sie haben drei Hauptmerkmale:
Persistenz: Sie sind chemisch sehr stabil und zersetzen sich nur langsam in der Umwelt, was bedeutet, dass sie über Jahre bis Jahrzehnte erhalten bleiben.
Bioakkumulation: POPs reichern sich im Fettgewebe von Lebewesen an und werden nicht oder nur sehr langsam ausgeschieden. Dadurch können sie sich in der Nahrungskette immer weiter anreichern.
Toxizität: Viele POPs sind giftig für Menschen und Tiere, können Krebs verursachen, das Immunsystem schwächen oder hormonelle Störungen auslösen.
Ein weiteres Problem ist der Ferntransport dieser Schadstoffe: Sie können über Luft, Wasser und Tiere große Entfernungen zurücklegen, sodass sie auch in Regionen nachweisbar sind, in denen sie nie hergestellt oder verwendet wurden (z. B. in der Arktis).
Woher kommen die POPs?
- Industriechemikalien (z. B. PCB – Polychlorierte Biphenyle, die früher als Isolierflüssigkeit in Transformatoren verwendet wurden)
- Pestiziden (z. B. DDT, das als Insektizid gegen Malaria eingesetzt wurde)
- Unbeabsichtigten Nebenprodukten (z. B. Dioxine und Furane, die bei der Verbrennung von Abfällen oder in der Metallproduktion entstehen)
Ziele der POP-Verordnung
- Verbot oder starke Einschränkung der Herstellung, Verwendung und des Handels von POPs
- Kontrolle und Minimierung von unbeabsichtigten Emissionen (z. B. aus der Industrie oder Müllverbrennung)
- Sichere Entsorgung von POP-haltigen Abfällen, um eine weitere Belastung der Umwelt zu verhindern
Wichtige Inhalte der POP-Verordnung
- Herstellung und Verwendung sind verboten
- Beispiele: PCB (Polychlorierte Biphenyle), DDT, Hexachlorbenzol (HCB)
- Bestimmte Ausnahmen sind erlaubt (z. B. in geschlossenen Systemen)
- Beispiel: Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)
- Stoffe, die bei Produktionsprozessen entstehen, müssen minimiert werden
- Beispiel: Dioxine und Furane
- POPs-Abfälle müssen sicher entsorgt werden
- Enthält Abfallgrenzwerte für bestimmte Stoffe
Wer reguliert und überwacht die Verordnung?
- Europäische Kommission – Erarbeitet Gesetzesvorschläge und setzt internationale Abkommen in EU-Recht um
- Europäische Chemikalienagentur (ECHA) – Bewertet und aktualisiert die Stofflisten, gibt wissenschaftliche Empfehlungen
- Nationale Behörden der EU-Mitgliedsstaaten – Überwachen die Einhaltung der Verordnung, führen Inspektionen durch und setzen Strafen durch
Warum ist die POP-Verordnung so wichtig?
- Schutz der Umwelt: POPs verschmutzen Böden, Gewässer und Luft und gefährden Ökosysteme weltweit
- Gesundheitsschutz: Langfristige Belastung durch POPs kann zu Krebs, Fortpflanzungsstörungen und neurologischen Schäden führen
- Globale Zusammenarbeit: Da POPs sich weltweit verbreiten, müssen sie international reguliert werden